Neubrandenburg: Bedrohung endet mit Warnschuss

26. Juni 2024

Im Weidegang in Neubrandenburg soll gestern Abend gegen 21.40 Uhr eine Auseinandersetzung mit einem Warnschuss aus einer Schreckschusspistole geendet haben. Von seinem Balkon aus soll ein 28-jähriger Deutscher zwei Männer beobachtet haben, die eine junge Frau belästigten. Er rief ihnen zu, dass sie die Frau in Ruhe lassen sollen.

Der 38-jährige Serbe fing an, den Mann auf dem Balkon zu bedrohen. Er soll versucht haben, den Balkon hochzuklettern und sei deutlich aggressiv gewesen. Der 28-Jährige wollte ihn davon abhalten und soll dazu auch einen Schuss in die Luft aus einer Schreckschusspistole abgegeben haben. Der Begleiter des Serben, ein 19-jähriger Österreicher, riss ihn vom Balkon weg.

Beobachter der Szene haben die Polizei gerufen. Während des Einsatzes wirkte der Serbe alkoholisiert. Die Beamten ließen ihn pusten. Dabei erreicht er gut 3,9 Promille.

Zum genauen Hergang der Auseinandersetzung gibt es unterschiedliche Angaben. Die Kripo ermittelt in dieser Sache gegen den 28-jährigen Deutschen und den 38-jährigen Serben. Die Ermittler gehen unter anderem dem Vorwurf der Bedrohung nach sowie prüfen einen möglichen Verstoß gegen das Waffengesetz.


10 Antworten zu “Neubrandenburg: Bedrohung endet mit Warnschuss”

  1. Rolf sagt:

    Ich verstehe nicht warum gegen den Deutschen ermittelt wird ? Achso wir sind Fremde im eigenem Land

  2. Anton Nümus sagt:

    Das ist doch ganz logisch. Schliesslich hat der Deutsche den Serben mit einer Waffe bedroht, für die er wohl keinen KWS hat, weshalb auch ein Verstoss gegen das Waffengesetz ermittelt wird. Ist doch egal das zuvor von dem Serben mit Kollegen eine Frau bedroht wurde. Was hätte der denn schon passieren können. Ne Vergewaltigung ? Das ist doch nichts schlimmes, wenn man die Urteile der letzten Monate diesbezüglich ansieht. Aber Verteidiger, die sind gefährlich. Schliesslich hätte der Serbe sich erschrecken können. Damit ein Übergriff nicht mehr so lange dauert und die Nachbarn stört, sollten Frauen und Mädchen keine Hosen wie Jeans oder so tragen. Das hält doch nur auf.
    Aber jetzt im Ernst : Gab es nicht einmal eine Kampagne einer Bundesregierungmit „Nein heisst Nein“ ? Zählt das nicht mehr? Wo sind wir nur hingekommen.

  3. Willy sagt:

    Das Schiessen vom Balkon ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz weil der Schütze dazu eine Erlaubnis von der Waffenbehörde benötigt,aber keine hat. s. Waffengesetz. In der Pressemitteilung der Polizeiinspektion Neubrandenburg steht, dass die Polizei einen möglichen Verstoß gegen das Waffengesetz prüft und zwar,ob die Anwedung der Schreckschusswaffe im angemessenen Verhältnis zu der Bedrohung steht. Also ein ganz normaler Vorgang.
    Nur mal so als Hinweis.

  4. Müritz er T sagt:

    Was wagt er es auch sich einzumischen.

  5. Rainer sagt:

    @ Rolf

    Was für ein Blödsinn das schon wieder ist. Wir leben doch nicht in einem rechtsfreien Raum. Es wird ermittelt und diese Ermittlungen werden zu einem Ergebnis für beide Personen führen. Ein ganz normaler Vorgang.

  6. Mimimi sagt:

    @Rolf Bitte bis zum Ende lesen – Sie prüfen einen möglichen Verstoß gegen das Waffengesetz. Ist hier eben nicht erlaubt – ob Deutscher oder nicht… nicht immer gleich die „WiR sInD fReMdE iM eIgEnEn LaNd“-Karte ziehen. ;)

  7. Meckerkopp sagt:

    Hallo, Deutschland entwickelt sich zu einem Land ohne Recht und Gesetz, das dazu noch von inkompetenten Politikern
    „Regiert“ wird.
    Meckerkopp

  8. Rolf sagt:

    Der besitz einer Schreckschußpistole ist nicht verboten in den eigenen vier Wändend und Grundstück keine Erlaubniß erforderlich . Beim mitführen einer Schreckschußpistole ist der kleine Waffenschein erforderlich .

  9. aufmerksamer Leser sagt:

    Wenn derjenige vorher schon mit seinem Kumpanen so sehr alkoholisiert die Frau belästigt hatte und dem Mann, der helfen wollte dann auch noch ans Leder wollte, sollte im Sinne der Notwehr bzw. vorher Nothilfe doch der Einsatz einer Schreckschusspistole mehr als legitim sein.
    Das wieder einmal traurige an dem Fall wird sein, dass dem Mann serbischer Abstammung schon alleine wegen seiner 3,9 Promille Alkohol im Atem absolut nichts passieren wird.
    Er war halt komplett unzurechnungsfähig und damit schuldunfähig zu diesem Zeitpunkit und wusste daher garantiert nicht was er da tut.

    Wir kennen es ja aus so unzählig vielen vorherigen Fällen.

  10. Rolf sagt:

    In Deutschland werden Opfer und Helfer zum Täter gemacht.

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