Betrugsverdacht: Razzia in Werkstatt der Landespolizei

4. Juli 2024

Die Vorwürfe wiegen schwer: Die Staatsanwaltschaft Schwerin ermittelt gegen zwölf Mitarbeiter der zentralen KfZ-Werkstatt der Landespolizei. Dort werden vorrangig Fahrzeuge der Landesbereitschaftspolizei repariert und gewartet sowie Reparaturen bzw. Um- und Ausbauten an Fahrzeugen der Landespolizei vorgenommen. Den beschuldigten Mitarbeitern der Zentralwerkstatt wird vorgeworfen, seit mehreren Jahren ihre Privatfahrzeuge und die ihrer Angehörigen in der Arbeitszeit unter teilweiser Verwendung dienstlich gelieferter Materialien in den Räumlichkeiten der Zentralwerkstatt gewartet und repariert zu haben, um für sich und Dritte Kosten einzusparen.

Bekanntgeworden ist dieser Sachverhalt durch Mitarbeiter der Zentralwerkstatt, die sich gegenüber Vorgesetzten offenbart haben.

Zur Ermittlung dieser Praktiken, der dem Land M-V entstandenen Schäden sowie der Frage, ob noch weitere Personen davon profitiert haben, hat die Staatsanwaltschaft Schwerin bei dem Amtsgericht Schwerin den Erlass von Durchsuchungsbeschlüssen beantragt.

Gestern haben die Ermittlungsbeamten die erlassenen Beschlüsse für die von den Beschuldigten persönlich genutzten Spinde in der Zentralwerkstatt sowie die Wohnräumlichkeiten der Beschuldigten, denen unter anderem Unterschlagung und Betrug vorgeworfen wird, vollstreckt.


6 Antworten zu “Betrugsverdacht: Razzia in Werkstatt der Landespolizei”

  1. Hans sagt:

    Das sind alles nur Menschen und die allseits überall vorhandenen hohen Kosten verleiten zu sowas,würde jeder andere,der die Gelegenheit hätte, auch machen.Unser Land hat wirklich andere Probleme,darüber sollte man berichten.
    Gruß Hans 🤓

  2. Stefan sagt:

    Also darf ich jetzt das Brot bei Aldi einfach ohne Bezahlung mitnehmen?
    Es sind harte Zeiten für uns alle und die Familie Albrecht hat doch wirklich genug Geld und sicher andere Sorgen…

  3. Hermann Werth sagt:

    Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen, siehe Cum-Ex.

  4. Tim sagt:

    Moin, ich muss Hans zustimmen. Ich hätte es zu 100% genauso gemacht! Die Menschen haben doch alle nur noch Frust…. Diejenigen die arbeiten gucken zu wie diejenigen die nicht arbeiten auch gut durchs Leben kommen. Sowas kommt von sowas… Schade das den Leuten jetzt eine Strafe blüht. Mit freundlichen Grüßen Tim

  5. Simon Simson sagt:

    Ob Frust ausreicht, das diebische Treiben zu rechtfertigen? Soll das Gericht entscheiden. Stellen Sie sich vor, es macht ein Kellner so. Statt sich um die Gäste zu kümmern, läd er seine Mischpoke ein und serviert ein reichhaltiges Menü auf Kosten seines Arbeitgebers. Der Unterschied ist doch nur, wie auffällig es ist. Manche hätten es genauso gemacht, sicher. Es gibt aber auch Leute, die das nicht machen, auch nicht, wenn es im Verborgenen läuft. Und ich hätte in meiner Arbeitszeit keine Zeit und Kraft für mehr, als was mein Arbeitspensum fordert. Vielleicht könnte der Dienstherr in der Werkstatt sogar kürzen. Das spart Steuermittel, Geld von uns. Eins wäre Fakt: Dann gäbe es noch ein paar Leute mehr mit Frust und einige von Ihnen mehren die Wählerschaft der Nazis oder Sahras Kreuz- und Querdenkerbündnis. Mögen sie glauben, dass es mit den von ihnen bevorzugten Politikern für sie wieder besser läuft, zurück in die Werkstatt und viele freie Stunden, denn: DDR-Motto: privat geht vor Katastrophe. Oder habe ich irgendwas verpasst?

  6. Stefan sagt:

    Also würden alle Herren, ohne zu zögern, ihren Arbeitgeber bestehlen? Und nicht nur Arbeitszeit, sondern auch Material? Ich bin ehrlich gesagt schockiert über diese Gleichgültigkeit und den moralischen Verfall, welcher hier sichtbar wird.

    Bei Coronazuschuss und Inflationsausgleich wurde lautstark der Höchstbetrag gefordert, welcher, nur zur Erinnerung, nicht vom Staat, sondern aus Unternehmenskapital, bezahlt wurde, aber bei Diebstahl und Betrug seitens Arbeitnehmer ist dann wieder alles fein.

    Nur als Erinnerung:
    Bei einer außerordentlichen Kündigung, welche ohne Zweifel im Falle von Diebstahl ausgesprochen werden kann und wird, ist auch mit entsprechenden Einschränkungen im Bürgergeld zu rechnen, denn die Allgemeinheit soll nicht für den selbstverschuldeten Verlust des Arbeitsverhältnisses aufkommen und das, meine Herren , ist auch gut so.

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